Erhalten Sie jetzt den einmaligen Umweltbonus (bis zu 6.000€) und die jährliche THG-Prämie (400€) für Ihr Elektrofahrzeug bei uns. Bis zum 31. August 2023 können Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine auf die ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen wird, einen Antrag stellen. Ab dem 01.09.2023 gilt das nur noch für Privatpersonen dazu. Die Fördervoraussetzungen für Neu- und Gebrauchtwagen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem E-Auto.